Unterschreiben im Portal
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VerträgeKundentyp und Zahlungsmodell wählen — daraus entsteht der Wortlaut samt Nummerierung. Unterschrieben wird im Browser, abgelegt wird im Portal.
Der Wortlaut steht nicht in einer Vorlagendatei, die man austauscht, sondern im Programm. Zwei Entscheidungen ganz oben wirken auf den ganzen Text: Kundentyp und Zahlungsmodell. Sie stehen deshalb vor den Stammdaten und nicht irgendwo im Formular.
Beim Privatkunden kommt ein Paragraph mit der Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular dazu. Beim Gewerbekunden entfällt beides. Das ist keine Einstellung, die man vergessen kann — es hängt am Kundentyp.
Beide Felder stehen ganz oben, weil beide auf den ganzen Text wirken. Beim Privatkunden entsteht zusätzlich ein Paragraph mit der Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
Beim Zahlungsmodell gibt es drei Wege: Teilzahlungen in frei einteilbaren Stufen mit der Vorgabe 30/30/40, Gesamtbetrag vor Beginn der Arbeiten, oder Ratenzahlung mit oder ohne Zinsen.
Es ist keine Rechtsberatung. Das Programm setzt einen Text aus Ihren Angaben zusammen. Ob er zu Ihrem Geschäft passt, prüft jemand mit Zulassung.
Der Wortlaut ist nicht frei austauschbar. Er steht im Programm, nicht in einer Datei. Was Sie steuern, sind die Bausteine und die Reihenfolge — nicht jeder Satz.
Die Unterschrift ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Sie wird im Browser gezeichnet und revisionssicher abgelegt. Für Geschäfte, die die Schriftform verlangen, genügt das nicht.
Die meisten Verträge brauchen keine bestimmte Form. Wartungs-, Dienst- und Werkverträge kommen auch mündlich zustande, die Unterschrift dient dem Beweis. Dafür genügt eine Unterschrift im Browser.
Anders ist es, wenn das Gesetz die Schriftform verlangt. Dann ersetzt nur die qualifizierte elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift (§ 126a BGB). Bei manchen Erklärungen ist selbst das ausgeschlossen, etwa bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) oder der Bürgschaft einer Privatperson (§ 766 BGB). Grundstücksgeschäfte brauchen ohnehin den Notar.
Die Unterschrift in dieser Verwaltung ist keine qualifizierte Signatur. Sie wird mit Zeitpunkt abgelegt, und wie bei jeder einfachen Signatur hängt ihr Beweiswert davon ab, wie gut sich zeigen lässt, wer unterschrieben hat.
Stand 15.10.2026. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.
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Aus einem Wartungsvertrag wird eine Rechnung, die von allein wiederkommt.
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Derselbe Kern, dieselben Preise — aber mit den Werkzeugen, die in Ihrem Gewerk täglich gebraucht werden, und ohne die Felder, die Sie nie ausfüllen würden.