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AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
Was gilt, wenn wir zusammenarbeiten: Leistungen, Mitwirkung, Abnahme, Zahlung, Laufzeiten, Haftung. Einmal aufgeschrieben, damit es niemand raten muss.
Für Verträge über Dienstleistungen und Software.
Stand: 13. Oktober 2026.
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Marcel Gompper, handelnd unter „Gompper Digitalagentur" (nachfolgend „Agentur"), und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen und die Bereitstellung von Software im Bereich Webdesign, Onlineshops, Hosting, Wartung, Suchmaschinenoptimierung und IT-Betreuung.
1.2 Die Agentur erbringt ausschließlich Dienst- und Werkleistungen sowie die Bereitstellung digitaler Produkte. Ein Versand körperlicher Waren findet nicht statt. Soweit im Rahmen der IT-Betreuung Hardware beschafft wird, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden; die Agentur berechnet hierfür nur ihre Arbeitsleistung.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
1.5 Vorrang der Vereinbarungen: Gelten für eine Leistung ein gesondertes Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder ein eigener Vertrag (etwa ein Webdesign-Vertrag oder ein Wartungsvertrag), so gehen diese den AGB vor, soweit sie von ihnen abweichen. Im Übrigen gelten die AGB ergänzend.
1.6 Diese AGB enthalten in Abschnitt 6 bis 10 Regelungen, die jeweils nur für eine bestimmte Leistungsart gelten. Sie finden nur Anwendung, soweit die betreffende Leistung vereinbart ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website der Agentur ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Preisangaben auf der Website zu laufenden Leistungen (Hosting, Wartung) sind verbindliche Angaben im Sinne der Preisangabenverordnung und gelten für die dort beschriebenen Pakete.
2.2 Der Vertrag kommt in der Regel durch ein individuelles Angebot der Agentur und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Das Angebot der Agentur ist, soweit dort nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Datum gültig.
2.3 Die Annahme des Angebots durch den Kunden kann in Textform erfolgen, auch per E-Mail oder durch Freigabe im Kundenportal der Agentur. Eine Unterschriftsleistung ist nicht erforderlich, aber möglich.
2.4 Bestellt der Kunde eine laufende Leistung über ein Formular auf der Website, gibt er damit ein verbindliches Angebot ab. Die Agentur kann dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen annehmen, indem sie eine Bestätigung in Textform versendet oder mit der Leistung beginnt. Nimmt die Agentur nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr gebunden.
2.5 Der Vertragstext wird von der Agentur gespeichert und dem Kunden in Textform übermittelt. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe einer Bestellung über ein Formular auf der Website kann der Kunde seine Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließt. Eingabefehler erkennt er durch aufmerksames Lesen der Zusammenfassung vor dem Absenden.
3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot, der dort genannten Leistungsbeschreibung und, bei laufenden Leistungen, aus der Beschreibung des gewählten Pakets auf der Website der Agentur zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Was dort nicht genannt ist, ist nicht geschuldet.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen, insbesondere für Rechenzentrumsleistungen, Gestaltung, Fotografie und Textarbeit. Die Agentur bleibt Vertragspartner des Kunden.
3.3 Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsumfangs, teilt die Agentur ihm den dafür erforderlichen Mehraufwand und die Auswirkung auf den Termin in Textform mit. Die Änderung wird erst nach Zustimmung des Kunden in Textform umgesetzt. Bis dahin arbeitet die Agentur auf der bisherigen Grundlage weiter.
3.4 Kleinere Änderungen, die keinen nennenswerten Mehraufwand verursachen, nimmt die Agentur ohne gesonderte Vereinbarung vor. Was als nennenswert gilt, richtet sich nach dem Umfang des Auftrags; als Richtwert gilt ein Aufwand von mehr als einer Arbeitsstunde.
3.5 Die Agentur weist darauf hin, dass sie für Ergebnisse, die von Dritten abhängen, nicht einstehen kann. Das betrifft insbesondere Platzierungen in Suchmaschinen, die Reichweite in sozialen Netzwerken, Entscheidungen von Plattformbetreibern über die Aufnahme oder Ablehnung von Anwendungen sowie die Verfügbarkeit von Diensten Dritter. Eine Platzierungs- oder Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte und Informationen vollständig, rechtzeitig und in den von der Agentur genannten Formaten bereit. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Daten über Produkte und Leistungen, Zugangsdaten zu bestehenden Systemen sowie die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners.
4.2 Der Kunde benennt eine Person, die Freigaben erteilen kann, und teilt einen Wechsel dieser Person unverzüglich mit.
4.3 Der Kunde prüft Entwürfe, Zwischenstände und Freigabeanfragen der Agentur zügig und erteilt Rückmeldungen in Textform.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Entstehen der Agentur durch die Verzögerung nachweisbare Mehrkosten, kann sie diese nach Ankündigung in Textform geltend machen.
4.5 Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als drei Monate, kann die Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Die Fortsetzung des Projekts bleibt möglich; der dafür erforderliche Aufwand für die Wiederaufnahme wird gesondert vereinbart.
4.6 Der Kunde ist für die Pflege und Richtigkeit der von ihm selbst eingestellten Inhalte verantwortlich, sobald er Zugang zur Pflege erhalten hat.
5. Preise, Zahlung und Verzug
5.1 Alle Preisangaben gegenüber Verbrauchern sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Zahlungsbedingungen für Projektleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Angebot kann eine Anzahlung, Teilzahlungen nach Projektfortschritt oder eine Ratenzahlung über mehrere Monate vorsehen. Soweit das Angebot keine Regelung enthält, ist die Vergütung nach Abnahme fällig.
5.3 Rechnungen sind, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Laufende Leistungen (Hosting, Wartung, Softwarebereitstellung) werden monatlich im Voraus für den laufenden Monat abgerechnet, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
5.5 Ist Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Rückstand, kann die Agentur nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung die gesamte Restvergütung fällig stellen und die Arbeiten bis zum Zahlungseingang einstellen. Auf diese Folgen weist die Agentur in der Mahnung hin.
5.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Agentur kann nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung die Erbringung weiterer Leistungen verweigern, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Bei laufenden Leistungen gilt zusätzlich Abschnitt 7.7 und 11.4.
5.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Die Rechte eines Verbrauchers nach § 320 BGB bleiben unberührt.
5.8 Preisanpassung bei laufenden Leistungen: Die Agentur kann die Entgelte für laufende Leistungen frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach jeweils frühestens zwölf Monate nach der letzten Anpassung erhöhen, soweit sich ihre eigenen Bezugskosten (insbesondere Rechenzentrums-, Lizenz- und Energiekosten) oder die allgemeine Preisentwicklung dies rechtfertigen. Die Erhöhung ist dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen; auf dieses Recht weist die Agentur in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als vereinbart.
6. Erstellung von Websites, Onlineshops und individueller Software
Dieser Abschnitt gilt für die Erstellung eines Werks gegen Festpreis oder nach Aufwand.
6.1 Leistungsgegenstand. Die Agentur erstellt das im Angebot beschriebene Werk. Gestaltung und technische Umsetzung erfolgen nach dem Stand der gängigen Webtechnik und für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung verbreiteten Browser in ihrer jeweils aktuellen Version. Eine Darstellung, die auf jedem Gerät und in jeder Browserversion identisch ist, ist technisch nicht erreichbar und nicht geschuldet.
6.2 Barrierefreiheit. Die Agentur beachtet gängige Grundsätze der Zugänglichkeit, soweit dies im Rahmen des vereinbarten Umfangs wirtschaftlich zumutbar ist. Eine Zertifizierung oder die Einhaltung einer bestimmten Konformitätsstufe (etwa WCAG 2.1 Stufe AA) ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob für ihn gesetzliche Pflichten zur Barrierefreiheit bestehen.
6.3 Entwürfe. Soweit im Angebot Gestaltungsentwürfe vorgesehen sind, legt die Agentur die vereinbarte Anzahl vor. Weitere Entwürfe sind Mehraufwand nach Abschnitt 3.3.
6.4 Abnahme. Nach Fertigstellung stellt die Agentur das Werk dem Kunden zur Prüfung bereit und fordert ihn in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Aufforderung und erklärt die Abnahme oder benennt die Mängel in Textform. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mängel benennt (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn die Agentur ihn mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
6.5 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nimmt der Kunde das Werk in Gebrauch, insbesondere durch Freischaltung unter seiner Domain, gilt es als abgenommen, soweit er nicht gleichzeitig Mängel benennt.
6.6 Teilabnahmen. Umfasst das Werk abgrenzbare Teile, können diese gesondert abgenommen werden, wenn das im Angebot vorgesehen ist.
6.7 Nutzungsrechte. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Werk für die eigenen Zwecke seines Betriebs zu nutzen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte bei der Agentur; die Agentur gestattet dem Kunden für diesen Zeitraum die Nutzung widerruflich.
6.8 Nicht übertragen werden: das Recht zur Weitergabe, Unterlizenzierung oder zum Verkauf des Werks an Dritte, das Recht zur Nutzung der Gestaltung für weitere Projekte des Kunden sowie Rechte an wiederverwendbaren Bestandteilen. Zu den wiederverwendbaren Bestandteilen gehören insbesondere von der Agentur entwickelte Themes, Funktionsbausteine, Skripte und Werkzeuge, die nicht ausschließlich für den Kunden entstanden sind; diese verbleiben bei der Agentur, die sie auch für andere Kunden einsetzen darf. Der Kunde darf das Werk selbst oder durch Dritte weiterentwickeln und pflegen; dies gilt nicht als Weitergabe.
6.9 Soll das Nutzungsrecht übertragbar sein, etwa für den Fall eines Unternehmensverkaufs, ist dies gesondert zu vereinbaren. Die Agentur wird eine solche Erweiterung nicht ohne sachlichen Grund verweigern; sie kann dafür ein angemessenes zusätzliches Entgelt verlangen.
6.10 Soweit die Agentur Inhalte Dritter einsetzt, etwa Stockfotos, Schriften oder Erweiterungen, gelten dafür die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Die Agentur teilt dem Kunden mit, welche Lizenzen in welchem Umfang erworben wurden. Benötigt der Kunde darüber hinausgehende Nutzungen, hat er die Rechte selbst zu erwerben.
6.11 Quellcode. Der Kunde erhält auf Verlangen Zugang zu den Dateien des Werks, die auf seinem Webspace liegen, sowie die Zugangsdaten zu den von ihm genutzten Systemen. Ein Anspruch auf Herausgabe von Entwicklungsumgebungen, Projektdateien der Gestaltung oder nicht eingesetzten Zwischenständen besteht nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7. Hosting
7.1 Leistungsgegenstand. Die Agentur stellt dem Kunden Speicherplatz, Rechenleistung und die im gewählten Paket beschriebenen Dienste auf eigenen oder von ihr angemieteten Servern in Deutschland zur Verfügung. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung auf der Website der Agentur.
7.2 Verfügbarkeit. Die Agentur bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Nicht als Ausfall gelten Zeiten planmäßiger Wartung, die die Agentur mindestens 48 Stunden vorher ankündigt und möglichst in verkehrsschwache Zeiten legt, sowie Störungen, die auf Ursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur zurückgehen.
7.3 Erreichbarkeit und Reaktion. Die Agentur ist montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine Rufbereitschaft außerhalb dieser Zeiten und eine zugesicherte Reaktionszeit sind nicht Vertragsinhalt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Störungen wird die Agentur unverzüglich nach Kenntnis tätig.
7.4 Datensicherung. Die Agentur erstellt arbeitstäglich Sicherungen der gehosteten Daten und bewahrt sie nach dem in den technischen und organisatorischen Maßnahmen beschriebenen Verfahren auf. Die Sicherung dient der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzt keine eigene Sicherung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, von Daten, deren Verlust für ihn erheblich wäre, eigene Sicherungen zu führen oder eine zusätzliche Sicherung ausdrücklich zu vereinbaren. Einzelheiten zum Sicherungsverfahren, zum Speicherort und zur Aufbewahrungsdauer ergeben sich aus den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags sind.
7.5 Pflichten des Kunden. Der Kunde darf die bereitgestellten Ressourcen nicht missbräuchlich nutzen. Untersagt sind insbesondere der Versand unverlangter Werbe-E-Mails, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Schadsoftware oder urheberrechtsverletzender Dateien sowie Anwendungen, die die Stabilität des Servers über das im Paket beschriebene Maß hinaus beeinträchtigen.
7.6 Fair Use. Der im Paket genannte unbegrenzte Datenverkehr unterliegt der redlichen Nutzung. Die Agentur rechnet Datenverkehr nicht ab. Beeinträchtigt die Nutzung durch einen Kunden den Betrieb für andere Kunden erheblich, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und gemeinsam mit ihm eine Lösung suchen, etwa den Wechsel in ein größeres Paket. Eine Sperrung kommt erst in Betracht, wenn eine Abhilfe nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt; bei einer unmittelbaren Gefahr für den Serverbetrieb oder bei rechtswidrigen Inhalten darf die Agentur sofort sperren und informiert den Kunden unverzüglich.
7.7 Sperrung bei Zahlungsverzug. Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug, kann die Agentur die Leistung nach Mahnung mit einer Frist von mindestens zehn Tagen und ausdrücklicher Androhung der Sperrung einstellen. Der Vergütungsanspruch bleibt für die Dauer der Sperrung bestehen. Die Daten des Kunden werden während der Sperrung nicht gelöscht.
7.8 Datenmitnahme bei Vertragsende. Zum Vertragsende stellt die Agentur dem Kunden seine Daten in einem gängigen Format zur Verfügung oder unterstützt beim Umzug zu einem anderen Anbieter. Der Kunde hat die Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende abzurufen. Danach darf die Agentur die Daten löschen; sie wird den Kunden vorher in Textform auf die Löschung hinweisen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Ein über die Bereitstellung hinausgehender Umzugsaufwand kann nach Ankündigung berechnet werden.
7.9 Domains. Registriert die Agentur für den Kunden Domains, handelt sie dabei als Vermittler gegenüber der Registrierungsstelle. Es gelten zusätzlich die Bedingungen und Richtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle. Auf die Zuteilung einer Domain hat die Agentur keinen Einfluss; sie schuldet insoweit nur die ordnungsgemäße Antragstellung. Der Kunde versichert, durch die gewünschte Domain keine Rechte Dritter zu verletzen.
8. Wartung und Pflege
8.1 Umfang und Häufigkeit der Wartung ergeben sich aus dem gewählten Wartungspaket oder einem gesonderten Wartungsvertrag. Hosting und Wartung sind getrennte Leistungen; ein Hostingvertrag umfasst keine Wartung der Anwendung des Kunden.
8.2 Die Wartung umfasst typischerweise das Einspielen von Aktualisierungen für das verwendete Content-Management-System und dessen Erweiterungen, eine Prüfung der Funktionsfähigkeit nach der Aktualisierung sowie kleinere Pflegearbeiten im vereinbarten Umfang.
8.3 Die Agentur weist darauf hin, dass Aktualisierungen von Software Dritter zu Störungen führen können, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Die Agentur prüft nach der Aktualisierung die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Bereiche und behebt im Rahmen des vereinbarten Umfangs auftretende Störungen. Lässt sich eine Störung nur mit erheblichem Zusatzaufwand beheben, teilt die Agentur dies vor Beginn der Arbeiten mit.
8.4 Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen an der Anwendung oder am System vor, kann die Agentur die Wartung für die davon betroffenen Bereiche einschränken. Aufwand, der durch solche Änderungen entsteht, ist gesondert zu vergüten.
8.5 Arbeiten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, führt die Agentur nach Freigabe durch den Kunden auf Grundlage des jeweils gültigen Stundensatzes oder eines gesonderten Angebots aus.
9. Bereitstellung von Software
Dieser Abschnitt gilt für die Verwaltungssoftware der Agentur, für Erweiterungen zu Shopsystemen und für sonstige von der Agentur angebotene digitale Produkte.
9.1 Die Agentur stellt die Software entweder zur Installation beim Kunden oder als von ihr betriebene Anwendung bereit. Welche Variante gilt, ergibt sich aus dem Angebot.
9.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für die eigenen Zwecke seines Betriebs zu nutzen. Bei zeitlich befristeter Bereitstellung endet das Nutzungsrecht mit dem Vertrag. Eine Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung an Dritte ist ohne Zustimmung der Agentur in Textform nicht gestattet.
9.3 Bearbeitung, Dekompilierung und Rückentwicklung sind nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang zulässig.
9.4 Aktualisierungen stellt die Agentur im vereinbarten Umfang bereit. Bei laufenden Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte gegenüber Verbrauchern erfüllt die Agentur die gesetzliche Aktualisierungspflicht nach §§ 327f, 475b BGB für die Dauer des Vertrags; bei einmaliger Bereitstellung für den Zeitraum, den der Verbraucher aufgrund der Art und des Zwecks des Produkts erwarten kann.
9.5 Die Agentur weist darauf hin, dass Software fehlerfrei nicht herstellbar ist. Geschuldet ist eine Software, die für den vertraglich vorgesehenen Zweck brauchbar ist und keine Mängel aufweist, die diese Brauchbarkeit aufheben oder erheblich einschränken.
9.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Software in seinem Betrieb den für ihn geltenden Vorschriften entspricht, insbesondere im Steuer- und Buchhaltungsrecht. Die Agentur schuldet keine steuerliche oder rechtliche Beratung und keine Zertifizierung nach GoBD.
10. Suchmaschinenoptimierung, Beratung und IT-Betreuung
10.1 Leistungen der Suchmaschinenoptimierung sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht ein bestimmter Erfolg. Platzierungen in Suchmaschinen hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, insbesondere von den Bewertungsverfahren der Suchmaschinenbetreiber und vom Verhalten des Wettbewerbs.
10.2 Bei der IT-Betreuung übernimmt die Agentur die Verantwortung für ein bestehendes System erst, nachdem sie eine Bestandsaufnahme durchgeführt hat und der Kunde den dabei festgestellten Handlungsbedarf freigegeben hat. Bis dahin leistet die Agentur nach Aufwand ohne Übernahme der Systemverantwortung.
10.3 Bei Datenrettungsleistungen erstellt die Agentur zunächst eine Diagnose und nennt dem Kunden den Umfang der rettbaren Daten sowie einen Festpreis für die Rettung. Entscheidet sich der Kunde gegen die Rettung, fällt für die Rettung kein Entgelt an. Eine Vergütung für die Diagnose ist nur zu zahlen, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Erfolg der Rettung kann nicht zugesichert werden.
10.4 Beschafft die Agentur im Rahmen der IT-Betreuung Hardware oder Lizenzen für den Kunden, gibt sie diese zum Einkaufspreis weiter und berechnet ihre Arbeitsleistung. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Hardware richten sich gegen den Hersteller oder Lieferanten; die Agentur unterstützt den Kunden bei der Abwicklung.
11. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
11.1 Verträge über laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
11.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.
11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Androhung der Kündigung mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug bleibt, wenn er wiederholt gegen Abschnitt 7.5 verstößt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Fortsetzung des Vertrags der Agentur nicht zumutbar ist.
11.4 Kündigt die Agentur aus wichtigem Grund, hat der Kunde die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
11.5 Für die Rückgabe der Daten nach Vertragsende gilt Abschnitt 7.8 entsprechend.
12. Rechte an Inhalten des Kunden und Freistellung
12.1 Der Kunde versichert, dass er über alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt, die für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind, und dass die Inhalte keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
12.2 Nimmt ein Dritter die Agentur wegen der vertragsgemäßen Nutzung von Inhalten des Kunden in Anspruch, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen frei und ersetzt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Agentur wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben und ohne seine Zustimmung kein Anerkenntnis abgeben.
12.3 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder bereits begonnene Arbeiten abzubrechen, wenn die vom Kunden überlassenen Inhalte gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Das betrifft insbesondere verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, jugendgefährdende oder Gewalt verherrlichende Inhalte. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
12.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Website die für ihn geltenden gesetzlichen Pflichten erfüllt, insbesondere Impressumspflicht, Datenschutzerklärung und Einwilligungen für Cookies und Tracking. Die Agentur richtet die hierfür erforderlichen technischen Vorkehrungen im vereinbarten Umfang ein und weist auf erkennbaren Handlungsbedarf hin; eine rechtliche Prüfung der Inhalte schuldet sie nicht und darf sie nicht erbringen.
13. Referenznennung
13.1 Die Agentur darf das für den Kunden erstellte Werk nach Abnahme als Referenz nennen und abbilden, einschließlich der Firma und des Logos des Kunden, sowie einen Hinweis auf ihre Urheberschaft im Fußbereich der Website anbringen.
13.2 Der Kunde kann der Referenznennung und dem Urheberhinweis jederzeit in Textform widersprechen. Die Agentur entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen; bereits erschienene Druckerzeugnisse bleiben unberührt. Ein Entgelt wird für die Entfernung nicht verlangt.
14. Mängelhaftung
14.1 Für Werkleistungen nach Abschnitt 6 und für die Bereitstellung digitaler Produkte nach Abschnitt 9 gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
14.2 Der Kunde zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie so, dass die Agentur sie nachvollziehen kann, einschließlich der Angabe, auf welchem Gerät und in welchem Browser der Mangel aufgetreten ist.
14.3 Die Agentur beseitigt Mängel durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
14.4 Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln eines Werks in einem Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen unverändert.
14.5 Keine Mängel sind: Abweichungen in der Darstellung, die auf Eigenschaften eines bestimmten Geräts, Browsers oder dessen Einstellungen zurückgehen; Störungen, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter entstehen; Störungen durch Aktualisierungen von Software Dritter, soweit Abschnitt 8.3 nichts anderes bestimmt; sowie das Nichterreichen von Platzierungen oder Reichweiten.
14.6 Die Verkürzungen und Beschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Übernahme einer Garantie.
15. Haftung
15.1 Die Agentur haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- soweit sie eine Garantie übernommen hat,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
15.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
15.4 Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nach den vorstehenden Grundsätzen, jedoch beschränkt auf den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit die Agentur die Sicherung der Daten vertraglich übernommen hat und den Verlust zu vertreten hat.
15.5 Die Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Agentur.
15.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
16. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
16.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung auf der Website der Agentur ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
16.2 Verarbeitet die Agentur im Rahmen von Hosting, Wartung, Betreuung oder Besucheranalyse personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag ist Voraussetzung für die Leistungserbringung; die Agentur stellt ihn dem Kunden unaufgefordert zur Verfügung.
16.3 Beide Parteien behandeln die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich bezeichneten Informationen vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Pflichtverletzung zurückgeht, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung.
16.4 Zugangsdaten bewahren beide Parteien nach dem Stand der Technik auf. Der Kunde teilt der Agentur Zugangsdaten nur über einen von ihr benannten gesicherten Weg mit. Der Versand von Zugangsdaten per unverschlüsselter E-Mail ist zu vermeiden.
17. Widerrufsrecht
17.1 Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
17.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Agentur, die dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird und auf der Website abrufbar ist.
17.3 Die Agentur weist Verbraucher darauf hin, dass das Widerrufsrecht unter den in der Widerrufsbelehrung genannten Voraussetzungen vorzeitig erlischt, wenn die Agentur die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und vollständig erbringt.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt der Schutz unberührt, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts dieses Staates gewährt wird.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Individuelle Abreden bleiben wirksam.
18.4 Änderungen dieser AGB teilt die Agentur dem Kunden bei laufenden Verträgen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Änderungen bis zum Wirksamwerden widersprechen; widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen. Widerspricht der Kunde nicht und nutzt er die Leistung weiter, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf Widerspruchsrecht und Folgen weist die Agentur in der Mitteilung hin.
18.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.6 Die Agentur ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.