Aus dem Angebot wird eine Rechnung
Festschreibung, XRechnung, Mahnwesen — was danach passiert.
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AngeboteDasselbe Formular, dieselben Positionen, dieselbe Nummernlogik — ein Angebot ist bei uns kein eigener Vorgang, sondern die Vorstufe der Rechnung.
Der übliche Bruch liegt zwischen Angebot und Rechnung: Das Angebot entsteht in Word, die Rechnung im Programm, und die Positionen werden abgetippt. Dabei entstehen die Zahlendreher.
Hier ist es dasselbe Formular. Ein Angebot braucht nur weniger Felder — kein Leistungsdatum, keine Zahlungsweise, kein Skonto.
Empfänger, Kopfdaten, Positionen — und ein Feld für die Gültigkeitsdauer, Vorgabe dreißig Tage. Unter der Summe setzt das Programm den Schlusstext samt errechnetem Gültigkeitsdatum zusammen.
Die Nummer läuft im Muster AN-2026-0001. Vergeben wird die nächste nach der höchsten des Jahres — eine Lücke bleibt eine Lücke, eine Nummer kommt nie ein zweites Mal.
Es rechnet keine Marge aus. Ein Angebot ist eine Liste von Positionen mit Preisen. Was Sie daran verdienen, sehen Sie erst hinterher in der Projektauswertung.
Es gibt keine Angebotsvorlagen im Wortsinn. Was es gibt, sind Bausteine und der Leistungskatalog. Ein ganzes Angebot auf Knopfdruck erzeugt es nicht.
Es fasst nicht von allein nach. Es gibt Textbausteine dafür und die Zahl der offenen Angebote. Angeschrieben wird, wenn Sie es tun.
Wer ein Angebot verschickt, ist daran gebunden (§ 145 BGB). Steht eine Frist darin, gilt es bis zu diesem Tag (§ 148 BGB); fehlt sie, nur so lange, wie man unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf (§ 147 BGB). Deshalb setzt die Verwaltung unter jedes Angebot ein errechnetes Gültigkeitsdatum.
Wer sich nicht binden will, schreibt „freibleibend“ oder „unverbindlich“ dazu. Dann ist das Schreiben in der Regel nur eine Einladung, selbst zu bestellen, und der Vertrag kommt erst mit Ihrer Bestätigung zustande. Das lohnt sich bei Preisen, die an Tagespreisen hängen.
Ein Kostenvoranschlag ist etwas anderes als ein Festpreis. Er ist im Zweifel nicht zu bezahlen (§ 632 Abs. 3 BGB) und keine Preisgarantie. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, müssen Sie den Kunden unverzüglich informieren. Kündigt er dann, steht Ihnen nur die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit zu (§ 649 BGB). Schreiben Sie deshalb ins Angebot, welches von beiden gemeint ist.
Stand 15.10.2026. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Festschreibung, XRechnung, Mahnwesen — was danach passiert.
Ihre Kunden sehen offene Angebote, öffnen das PDF und antworten direkt.
Wir richten eine eigene Testinstallation ein. Ohne Vertrag, ohne Kündigungsfrist — und danach kommen Sie weiterhin an Ihre Daten.
Derselbe Kern, dieselben Preise — aber mit den Werkzeugen, die in Ihrem Gewerk täglich gebraucht werden, und ohne die Felder, die Sie nie ausfüllen würden.