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Zuletzt geprüft am 10.10.2026

Die Frage, die keiner stellt — bis es klemmt.

Solange alles läuft, ist egal, auf wessen Namen die Domain steht. Interessant wird es genau dann, wenn man wechseln will.

Wir übernehmen immer wieder Seiten von anderen Dienstleistern. Die häufigste Überraschung dabei ist nicht schlechter Code, sondern dass der Kunde Dinge nicht besitzt, von denen er dachte, sie gehörten ihm.

Das ist selten Böswilligkeit. Es ist meistens Nachlässigkeit auf beiden Seiten: Niemand hat beim Start darüber gesprochen. Diese fünf Punkte klären Sie am besten jetzt, nicht im Streitfall.

1. Die Domain

Die Domain ist der wichtigste Punkt, weil alles andere ersetzbar ist und sie nicht. Entscheidend ist, wer bei der Registrierungsstelle als Domaininhaber eingetragen ist — nicht, wer die Rechnung bezahlt und nicht, wer sie technisch verwaltet.

Bei .de-Domains können Sie das selbst nachsehen: Die DENIC gibt über ihre Abfrage Auskunft, und Ihr Dienstleister kann Ihnen den Eintrag in einer Minute zeigen. Steht dort die Agentur, gehört die Domain der Agentur.

Für einen Umzug brauchen Sie den AuthInfo-Code. Den herauszugeben ist bei einem laufenden Vertrag selbstverständlich — im Streitfall wird daraus ein Druckmittel.

2. Das Hosting

Zwei saubere Varianten: Entweder der Vertrag läuft auf Ihren Namen und Sie geben dem Dienstleister Zugriff, oder er hostet auf eigenen Verträgen und berechnet es Ihnen weiter.

Variante zwei ist völlig üblich und meistens bequemer — wir machen es selbst so. Wichtig ist nur, dass auf der Rechnung steht, was Sie bekommen, und dass Ihre Daten im Fall der Fälle herausgegeben werden. Fragen Sie nach, ob Sie jederzeit eine vollständige Sicherung Ihrer Seite anfordern können.

3. Der Quelltext und das Nutzungsrecht

Hier wird es juristisch: Wer eine Website programmiert, hat daran Urheberrechte. Übertragen wird nicht das Urheberrecht selbst — das geht in Deutschland nicht — sondern ein Nutzungsrecht.

Im Vertrag sollte deshalb etwas stehen wie: der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, auch für Bearbeitungen. Das Wort Bearbeitungen ist das wichtige — ohne es darf ein anderer Dienstleister die Seite später nicht anfassen.

Bei fertigen Systemen wie WordPress oder Shopware ist der Unterbau ohnehin frei. Es geht um das, was Ihr Dienstleister dazu gebaut hat: Theme, Plugins, Anpassungen.

4. Die Bilder

Der häufigste teure Fehler. Stockbilder sind lizenziert, oft auf den Lizenznehmer — die Agentur. Zieht die Seite um oder wird neu gebaut, zieht die Lizenz nicht automatisch mit.

Lassen Sie sich die Bildlizenzen aushändigen oder verwenden Sie eigene Fotos. Eigene Fotos sind ohnehin besser: Jeder erkennt ein Stockbild vom Handwerker mit perfekten Zähnen.

5. Die Zugänge

Legen Sie eine Liste an. Sie muss nirgends hübsch sein, nur vollständig:

  • Domain — bei welchem Anbieter, mit welchem Konto
  • Hosting oder Server — Anbieter, Kundennummer
  • Redaktionssystem — Benutzer mit Administratorrechten, auf Ihren Namen
  • E-Mail-Konten — wo liegen sie, wer verwaltet sie
  • Google-Unternehmensprofil, Search Console, Statistik
  • Konten bei Zahlungsanbietern und Versanddiensten

Bewahren Sie die Liste nicht in einer Textdatei auf dem Schreibtisch auf, sondern in einem Passwortspeicher. Und lassen Sie sich im Redaktionssystem einen eigenen Administratorzugang anlegen, den nur Sie kennen — nicht denselben, den die Agentur benutzt.

Was wir zusichern

Bei uns läuft die Domain auf Ihren Namen, Sie bekommen auf Wunsch jederzeit eine vollständige Sicherung, und beim Abschied gehen Dateien, Datenbank und Zugänge mit. Das steht so im Angebot, nicht nur hier.

Wenn Sie gerade eine Seite von jemand anderem übernehmen und nicht wissen, wo Sie anfangen sollen: Schreiben Sie uns, wir sehen uns die Liste oben gemeinsam durch.

Kurz beantwortet

Häufige Rückfragen.

Das hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab und ist juristisch umstritten. Deutlich wichtiger ist die Vorfrage: Wenn Domain und Hosting auf Ihren Namen laufen, stellt sich das Problem praktisch nicht. Rechtsberatung können wir nicht leisten — dafür ist ein Anwalt zuständig.
Bei .de-Domains über die Abfrage der DENIC, bei anderen Endungen über eine Whois-Auskunft. Wegen des Datenschutzes sehen Sie dort oft keine Namen mehr — dann fragen Sie Ihren Dienstleister nach einem Auszug aus seinem Kundenkonto.
Ein Kennwort, mit dem eine Domain zu einem anderen Anbieter umzieht. Ohne ihn geht kein Wechsel. Sie können ihn jederzeit beim aktuellen Anbieter anfordern.
Bekommen müssen Sie ihn nicht automatisch, aber Sie sollten ein Nutzungsrecht einschließlich Bearbeitung haben, und Sie sollten jederzeit eine Sicherung anfordern können. Damit ist derselbe Zweck erfüllt.
Ja, und dort zusätzlich für die Artikeldaten. Lassen Sie sich zeigen, wie Sie Artikel, Kunden und Bestellungen exportieren — bevor Sie es brauchen.
Wenn Sie nicht weiterkommen

Wir sehen es uns an.

Kurze Frage oder ganzes Vorhaben — das Erstgespräch kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

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