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Zuletzt geprüft am 10.10.2026

Was am Artikel stehen muss.

Die meisten Beanstandungen in Shops betreffen keine großen Dinge, sondern vier Zeilen Text, die an der falschen Stelle fehlen.

Ein Onlineshop ist ein Verkaufsraum mit Beschilderungspflicht. Was im Laden das Preisschild ist, sind hier Angaben am Artikel — und die werden beim Shopaufbau gern auf später verschoben, weil sie niemandem Freude machen.

Diese Liste ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Für den verbindlichen Abgleich — besonders bei Rechtstexten — nehmen Sie einen Anwalt oder einen Dienst, der Texte pflegt und dafür haftet.

Am Artikel selbst

Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer. Bei Verkauf an Verbraucher wird der Endpreis genannt, mit dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer enthalten ist.

Versandkosten. Direkt am Artikel, mit einem Link auf die vollständigen Angaben. „zzgl. Versand" allein genügt nicht — es muss erkennbar sein, wie hoch sie sind oder wie sie sich berechnen.

Grundpreis bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche: Preis je Kilogramm, Liter, Meter. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler in kleinen Shops — und er betrifft mehr Artikel als man denkt, von Kaffee über Reinigungsmittel bis zur Kabeltrommel.

Lieferzeit. Eine konkrete Angabe, nicht „sofort lieferbar" ohne Zahl. Üblich ist eine Spanne in Werktagen.

Streichpreise. Wenn Sie mit einer Preisermäßigung werben, ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Automatische „Statt-Preise" aus der Warenwirtschaft sind hier eine Falle.

Im Bestellvorgang

Der Bestellknopf. Er muss eindeutig beschriftet sein — „zahlungspflichtig bestellen" oder eine ebenso eindeutige Formulierung. „Bestellung abschicken" reicht nicht; ohne korrekte Beschriftung kommt der Vertrag nach § 312j BGB nicht wirksam zustande.

Die Bestellübersicht unmittelbar vor diesem Knopf: Artikel, Gesamtpreis, Versandkosten, Lieferzeit — auf einen Blick, ohne Scrollen zu einer anderen Seite.

Bestellbestätigung per Mail, unverzüglich, mit allen Vertragsinhalten und der Widerrufsbelehrung samt Musterformular.

Zahlarten ohne Aufschlag für gängige Verfahren: Für SEPA-Lastschrift und übliche Kartenzahlungen dürfen Verbrauchern keine Entgelte berechnet werden.

Die Texte, die auf eigene Seiten gehören

  • Impressum — siehe Impressumspflicht
  • Datenschutzerklärung
  • AGB — nicht zwingend vorgeschrieben, aber ohne sie gilt ausschließlich das Gesetz
  • Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular; die Frist beträgt in der Regel 14 Tage
  • Versand und Lieferung — Kosten, Gebiete, Dauer
  • Zahlungsarten
  • Hinweis auf die EU-Streitbeilegungsplattform — hier hat sich die Rechtslage geändert, prüfen Sie den aktuellen Stand Ihrer Texte

Was außerhalb des Shops zu erledigen ist

Verpackungsregister. Wer Verpackungen in Verkehr bringt — und das tut jeder Versandhändler mit Karton und Füllmaterial — muss sich im Register LUCID registrieren und an einem dualen System beteiligen. Die Registrierungsnummer ist nachzuweisen, auch von kleinen Shops.

Elektro- und Batteriegeräte, Textilien, Lebensmittel bringen jeweils eigene Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten mit. Prüfen Sie das einmal gründlich für Ihr Sortiment, bevor Sie den Shop öffnen.

Barrierefreiheit: Für viele Onlineshops gelten seit Mitte 2025 die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Wen das trifft und wen nicht, steht im Beitrag zur Barrierefreiheit im Onlineshop.

Die fünf häufigsten Fehler

1. Fehlender Grundpreis bei Artikeln nach Gewicht oder Volumen.

2. Versandkosten erst im Warenkorb statt am Artikel verlinkt.

3. „Sofort lieferbar" ohne konkrete Angabe.

4. Falsch beschrifteter Bestellknopf — besonders nach einem Themewechsel, bei dem die Beschriftung aus der Vorlage übernommen wurde.

5. Rechtstexte, die seit drei Jahren niemand angesehen hat. Gesetze ändern sich, Ihre Dienste auch.

Kurz beantwortet

Häufige Rückfragen.

Vorgeschrieben sind sie nicht. Ohne AGB gilt das Gesetz — und das ist in einigen Punkten für Sie ungünstiger, etwa bei Gefahrübergang und Gewährleistungsfragen. Üblich und sinnvoll sind sie deshalb schon.
In der Regel 14 Tage ab Erhalt der Ware. Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, verlängert sie sich erheblich — deshalb gehört die Belehrung in die Bestellbestätigung, nicht nur auf eine Unterseite.
Ein Teil fällt weg: Widerrufsrecht und viele Verbraucherschutzpflichten greifen bei reinem B2B nicht. Dafür müssen Sie sicherstellen, dass tatsächlich keine Verbraucher bestellen können — ein Häkchen „Ich bin Gewerbetreibender" allein hat sich dafür als wenig belastbar erwiesen.
Wenn Sie Ware in Verpackungen versenden, ja — unabhängig von der Menge. Die Registrierung selbst ist kostenlos, die Systembeteiligung nicht.
Sie als Shopbetreiber. Deshalb sind Dienste sinnvoll, die Texte laufend aktualisieren und dafür einstehen. Ein einmal gekaufter Text altert wie alles andere.
Wenn Sie nicht weiterkommen

Wir sehen es uns an.

Kurze Frage oder ganzes Vorhaben — das Erstgespräch kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

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