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Zuletzt geprüft am 10.10.2026

Das Geschäft, das auch im Februar trägt.

Neubauten schwanken mit dem Wetter und der Zinslage. Pflegeverträge nicht. Woran sie trotzdem regelmäßig scheitern, ist der Leistungsumfang.

Ein Pflegevertrag ist das, was ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb im Winter trägt: planbare Einsätze, planbare Einnahmen, bekannte Objekte. Der Ärger entsteht fast nie beim Preis, sondern bei der Frage, was eigentlich dazugehört.

Drei Dinge entscheiden, ob der Vertrag für beide Seiten funktioniert: ein Leistungsumfang, der einzeln aufzählt; ein Turnus, der zur Pflanze passt; und ein Nachweis, den man vorzeigen kann.

Der Leistungsumfang — einzeln, nicht pauschal

„Gartenpflege nach Bedarf" ist der Satz, aus dem Streit entsteht. Jede Leistung gehört einzeln in den Vertrag, mit Häufigkeit:

  • Rasen mähen — alle zwei Wochen von April bis Oktober
  • Rasenkanten stechen — zweimal im Jahr
  • Hecken schneiden — zweimal, Termine nach Vogelschutzzeiten
  • Beete — Unkraut, Rückschnitt, Nachpflanzung getrennt ausweisen
  • Laub — Anzahl der Gänge, nicht „im Herbst"
  • Entsorgung — enthalten oder nach Aufwand?

Die Entsorgung ist der Posten, der am häufigsten fehlt und am meisten kostet. Schreiben Sie hinein, ob Grüngut im Preis ist und bis zu welcher Menge.

Ein Hinweis zu Hecken: Für Schnitte an Gehölzen gelten Schutzzeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Form- und Pflegeschnitte sind davon anders betroffen als Rodungen — klären Sie das je Objekt, bevor Sie Termine zusagen.

Der Turnus — nach Pflanze, nicht nach Kalender

Rasen alle zwei Wochen, Hecke zweimal im Jahr, Beete monatlich: Jede Leistung hat ihren eigenen Rhythmus. Ein Vertrag, der alles in „zwölf Einsätze im Jahr" bündelt, führt dazu, dass jemand im Juli zum Laubrechen kommt.

Praktisch heißt das: Ein Pflegeplan je Objekt, aus dem die Einsätze automatisch entstehen und auf die Tour kommen. Wer das von Hand plant, plant es im März gut und im August gar nicht mehr.

Die Kalkulation

Rechnen Sie mit Stunden, verkaufen Sie eine Pauschale. Die Pauschale ist das, was der Kunde will; die Stunden sind das, was Sie wissen müssen.

Vier Posten gehören in die Rechnung: Arbeitszeit inklusive Rüstzeit, Anfahrt (gerade bei verstreuten Objekten der stille Gewinnfresser), Maschinenkosten und Entsorgung. Dazu eine jährliche Anpassungsklausel — ein Pflegevertrag ohne Preisanpassung ist nach drei Jahren ein Verlustgeschäft.

Und: Messen Sie im ersten Jahr nach. Wenn die tatsächlichen Stunden je Objekt erfasst werden, wissen Sie beim zweiten Angebot, ob Sie richtig lagen. Ohne Zeiterfassung je Objekt kalkulieren Sie dauerhaft im Nebel.

Der Nachweis

Bei Privatkunden reicht meist ein kurzer Bericht. Bei Hausverwaltungen, Kommunen und Gewerbeobjekten ist der Nachweis Teil der Leistung: Wer war wann da, was wurde gemacht, wie lange.

Ein Foto vor und nach dem Einsatz erledigt neunzig Prozent aller Rückfragen, und zwar in beide Richtungen — auch die Frage, warum eine Fläche dieses Mal mehr Zeit gebraucht hat.

Beim Winterdienst wird der Nachweis sogar zur Absicherung: Räum- und Streupflichten lassen sich vertraglich übertragen, aber im Streitfall zählt, ob Sie belegen können, wann geräumt und gestreut wurde. Ein Einsatzprotokoll mit Uhrzeit, Fläche und Streumittel gehört deshalb zum Winterdienst dazu, nicht zur Kür.

Der Kunde, der selbst nachsieht

Hausverwaltungen fragen regelmäßig nach Nachweisen — und zwar gern am Monatsende, gesammelt. Ein Kundenportal, in dem die Einsatzberichte samt Fotos liegen, nimmt diese Anrufe heraus und wirkt nebenbei professioneller als eine Mail mit zwölf Anhängen.

GO GaLaBau bildet das ab: Pflegepläne je Objekt, Einsätze mit Fotos und Zeiten, Sammelrechnung und Winterdienstprotokoll. Ohne Anmeldung ansehen.

Kurz beantwortet

Häufige Rückfragen.

Pauschale, wenn der Umfang planbar ist — sie ist für beide Seiten ruhiger und sichert Ihnen die Winterliquidität. Nach Aufwand nur für Leistungen, die sich nicht planen lassen, etwa Sturmschäden.
Üblich ist ein Jahr mit stillschweigender Verlängerung und Kündigungsfrist zum Saisonende. Wichtiger als die Laufzeit ist die Preisanpassungsklausel.
Vorher ankündigen, auch wenn es nur zehn Minuten sind. Eine Rechnungsposition, die der Kunde nicht erwartet hat, kostet mehr Vertrauen, als sie einbringt.
Ja — es ist die einzige Möglichkeit, die eigene Kalkulation zu prüfen. Die Objekte, bei denen Sie draufzahlen, erkennen Sie sonst erst, wenn das Jahr vorbei ist.
Es ist dringend zu empfehlen. Im Streitfall über einen Sturz ist die Frage, ob Sie Räumung und Streuung mit Uhrzeit belegen können. Den Umfang Ihrer Pflichten regelt der Vertrag mit dem Eigentümer — darüber sollten Sie einmal anwaltlich sprechen.
Wenn Sie nicht weiterkommen

Wir sehen es uns an.

Kurze Frage oder ganzes Vorhaben — das Erstgespräch kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

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