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E-RechnungKeine zweite Software, kein Portal, kein Zusatzmodul: Bei einer Rechnung an ein Unternehmen legt das Programm neben der PDF eine XML nach EN 16931 an und hängt sie an die Mail.
Ab 2027 müssen Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz ihre Rechnungen an andere Unternehmen elektronisch stellen, ab 2028 alle. Empfangen können muss man sie schon seit Anfang 2025. Die meisten Programme lösen das mit einem Zusatzmodul oder einem Portal, durch das die Rechnung läuft.
Hier läuft nichts durch etwas. Die XML entsteht beim Anlegen der Rechnung, steht in der Belegliste neben der PDF und geht beim Versand als zweiter Anhang mit. Sie stellen nichts um und klicken nichts zusätzlich an.
Beim Anlegen einer Rechnung an ein Unternehmen entsteht die XML zusätzlich zur PDF. In der Belegliste steht sie daneben, beim Versand geht sie als zweiter Anhang mit.
Kein zweiter Arbeitsschritt, kein Portal dazwischen, kein Zusatzmodul.
Die Norm verlangt mehr als das Umsatzsteuergesetz. Über die Pflichtangaben hinaus braucht eine XRechnung drei Dinge:
Fehlt eine davon, entsteht schlicht keine XML — die Rechnung geht ohne sie hinaus. Das ist der Fall, den man in der Praxis übersieht, weil nichts abbricht und nichts warnt. Man sieht es nur daran, dass in der Belegliste neben der PDF kein XML steht.
Deshalb gehört das in die Einrichtung und nicht in den Alltag: Wenn die eigene Postleitzahl und die IBAN einmal richtig hinterlegt sind, bleibt als einzige Fehlerquelle die Anschrift des Kunden.
Es ist kein Rechnungseingangs-Workflow. Das Programm erzeugt E-Rechnungen. Eingehende XRechnungen anderer Unternehmen liest es nicht automatisch aus — Eingangsrechnungen werden wie bisher erfasst.
Es kennt kein Peppol. Der Versand läuft per E-Mail mit Anhang, nicht über ein Netzwerk. Für die B2B-Pflicht in Deutschland genügt das; wer an öffentliche Auftraggeber mit Peppol-Anbindung liefert, braucht mehr.
Die XML ist nicht gegen einen Validator geprüft. Sie ist wohlgeformt und folgt dem Aufbau der Norm. Bevor Sie sich darauf verlassen, schicken Sie die erste echte E-Rechnung einmal durch den Validator der KoSIT. Das sagen wir lieber vorher als hinterher.
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