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Zuletzt geprüft am 10.10.2026

Versichert — wenn die Hausaufgaben gemacht sind.

Eine Cyberversicherung ersetzt keine Sicherheit. Sie setzt sie voraus — und genau daran scheitert im Schadensfall die Zahlung.

Cyberpolicen sind in den letzten Jahren vom Nischenprodukt zum Standardangebot geworden. Gleichzeitig sind die Fragebögen länger geworden: Was früher drei Fragen waren, ist heute eine Prüfliste, die technische Mindestanforderungen festschreibt.

Das ist kein Schikanieren, sondern Kalkulation. Für Sie heißt es: Der Abschluss ist der einfache Teil. Der schwierige ist, die Angaben im Fragebogen dauerhaft wahr zu halten.

Was üblicherweise versichert ist

  • Eigenschäden — Wiederherstellung von Systemen und Daten, Forensik, Krisenberatung, Mehrkosten für den Notbetrieb
  • Betriebsunterbrechung — der entgangene Gewinn, während nichts geht; in der Praxis der größte Posten
  • Drittschäden — Ansprüche von Kunden, deren Daten bei Ihnen lagen
  • Rechtskosten — auch im Verfahren mit einer Aufsichtsbehörde
  • Benachrichtigungskosten — wenn Betroffene nach Artikel 34 DSGVO informiert werden müssen

Oft mit dabei und wertvoller als die Deckungssumme: eine Rufnummer, die rund um die Uhr erreichbar ist und erfahrene Leute schickt. Im Ernstfall entscheiden die ersten Stunden darüber, wie groß der Schaden wird.

Was regelmäßig nicht gezahlt wird

Schäden durch bekannte, aber nicht geschlossene Lücken. Der Klassiker: Ein Update lag seit Monaten bereit.

Verstöße gegen die vereinbarten Mindestanforderungen. Wer im Fragebogen Zwei-Faktor-Anmeldung angekreuzt hat und sie nicht überall hat, hat ein Problem — nicht erst im Schadensfall, sondern genau dann.

Bußgelder, soweit sie nach deutschem Recht nicht versicherbar sind.

Schäden durch eigene Leute mit Vorsatz, je nach Bedingungen.

Der Wiederaufbau veralteter Systeme auf einen besseren Stand als vorher — ersetzt wird der alte Zustand, nicht die Modernisierung.

Was Versicherer heute verlangen

Die Fragebögen ähneln sich inzwischen stark. Was fast überall abgefragt wird:

  • Zwei-Faktor-Anmeldung für Fernzugriff, Verwaltungskonten und Cloud-Dienste
  • Sicherungen nach der 3-2-1-Regel, davon eine Kopie offline oder unveränderbar — siehe Datensicherung im Betrieb
  • Ein getesteter Rückspielvorgang, nicht nur vorhandene Sicherungen
  • Updates in definierten Fristen, besonders für alles, was aus dem Internet erreichbar ist
  • Getrennte Konten für normales Arbeiten und Verwaltung
  • Keine Systeme ohne Herstellersupport — und genau hier fallen Betriebe mit altem Exchange oder alten Serverversionen durch
  • Mitarbeiterschulung zu Phishing

Jede dieser Angaben ist eine vertragliche Zusage. Wenn sich im Betrieb etwas ändert — ein neuer Fernzugang, ein ausgelagerter Dienst — ändert sich auch die Grundlage der Police.

Vor dem Abschluss klären

Wie wird die Betriebsunterbrechung berechnet? Ab welcher Stunde, über welchen Zeitraum, auf welcher Grundlage?

Wie lange dauert die Wartezeit bis zum Leistungsbeginn?

Sind Dienstleister mitversichert? Wenn Ihr Shop bei einem Hoster liegt und dort etwas passiert — greift die Police?

Wer bestimmt die Forensiker? Manche Policen zahlen nur eigene Partner.

Und die Frage, die man sich selbst stellen sollte: Was kostet ein Tag Stillstand bei uns? Wer das nicht beziffern kann, kann die Deckungssumme nicht beurteilen.

Die ehrliche Einordnung

Eine Police ersetzt kein Sicherungskonzept, und sie ist auch kein Ersatz dafür, veraltete Systeme endlich abzulösen. Sie deckt den Rest ab, der auch bei guter Arbeit übrigbleibt.

Der nützlichste Nebeneffekt ist der Fragebogen selbst: Er ist eine brauchbare Prüfliste für den eigenen Betrieb — auch für den, der am Ende keine Versicherung abschließt. Wir gehen die Punkte mit Ihnen durch; über Deckung und Bedingungen entscheidet Ihr Makler, nicht wir.

Kurz beantwortet

Häufige Rückfragen.

Das hängt daran, was ein Stillstand kostet und wie viele personenbezogene Daten Sie verarbeiten. Ein Betrieb, der ohne IT drei Tage weiterarbeiten kann, braucht sie weniger dringend als einer, bei dem ohne Warenwirtschaft nichts geht.
Manche Policen sehen das vor, andere schließen es aus, und es gibt rechtliche Grenzen. Unabhängig davon: Zahlen garantiert keine Wiederherstellung — eine funktionierende Sicherung schon.
Dann riskieren Sie den Versicherungsschutz. Füllen Sie den Fragebogen mit der Person aus, die Ihre IT tatsächlich betreut, nicht aus der Erinnerung.
In der Regel nicht in diesem Umfang. Eigenschäden, Betriebsunterbrechung und Forensik sind typischerweise nicht enthalten. Was Ihre Policen abdecken, sagt Ihnen Ihr Makler.
Abweichungen zwischen dem, was im Antrag stand, und dem, was im Betrieb tatsächlich lief — allen voran fehlende Zwei-Faktor-Anmeldung und Systeme ohne Herstellersupport.
Wenn Sie nicht weiterkommen

Wir sehen es uns an.

Kurze Frage oder ganzes Vorhaben — das Erstgespräch kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

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