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Zuletzt geprüft am 10.10.2026

Das Fenster, das alle wegklicken.

Die meisten Banner sind zu groß, zu aufdringlich und trotzdem fehlerhaft. Dabei ist die Regel kurz: Ohne Einwilligung nur das, was die Seite zum Funktionieren braucht.

Die rechtliche Grundlage ist § 25 TDDDG. Er sagt: Informationen auf dem Gerät eines Besuchers zu speichern oder dort gespeicherte Informationen auszulesen, bedarf grundsätzlich der Einwilligung. Die Ausnahmen in Absatz 2 sind eng — Reichweitenmessung und Werbung fallen nicht darunter.

Daraus folgt fast alles Weitere. Und der häufigste Fehler ist nicht ein fehlendes Banner, sondern eines, das lädt, was es erst nach dem Klick laden dürfte.

Was ohne Einwilligung erlaubt ist

Alles, was für den vom Besucher ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. In der Praxis sind das wenige Dinge:

  • Sitzungscookie, damit ein Warenkorb oder ein Login über mehrere Seiten hält
  • Spracheinstellung oder Dunkelmodus, wenn der Besucher sie selbst gewählt hat
  • Schutz vor Missbrauch beim Absenden eines Formulars
  • Das Speichern der Einwilligungsentscheidung selbst

Nicht darunter fallen: Statistik und Reichweitenmessung, Besuchererkennung, Werbenetzwerke, eingebettete Videos von fremden Plattformen, Kartendienste, Schriften von fremden Servern, Chatfenster.

Die fünf häufigsten Fehler

1. Skripte laden vor der Entscheidung. Der Klassiker: Das Banner steht, und im Hintergrund ist das Statistikwerkzeug längst aktiv. Prüfen kann man das in jedem Browser über die Entwicklerwerkzeuge im Reiter „Netzwerk" — vor dem Klick darf dort kein fremder Host auftauchen.

2. Kein gleichwertiges Ablehnen. Ein großer bunter Knopf „Alles annehmen" und daneben ein grauer Textlink „Einstellungen" ist keine freie Entscheidung. Ablehnen muss genauso leicht gehen wie Annehmen — gleiche Ebene, vergleichbare Gestaltung.

3. Vorangekreuzte Schalter. Einwilligung ist eine aktive Handlung. Ein Schalter, der schon auf „an" steht, ist keine.

4. Kein Widerruf. Der Besucher muss die Entscheidung später ändern können, ohne Cookies im Browser zu löschen. Ein Link im Fußbereich genügt.

5. Banner ohne Inhalt. „Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern" sagt nichts. Es gehören dazu: welche Dienste, welcher Zweck, wer der Empfänger ist und wie lange gespeichert wird.

Was die Einwilligungsverwaltungsverordnung ändert

Seit dem 1. April 2025 gilt die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV). Sie regelt, wie anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung aussehen müssen — Dienste, bei denen der Nutzer seine Entscheidung einmal zentral trifft, statt auf jeder Seite neu.

Wichtig für Sie: Die Nutzung solcher Dienste ist für Websitebetreiber freiwillig (§ 18 Abs. 1 EinwV). Die Verordnung schafft ein Angebot, keine Pflicht. Das Banner verschwindet damit vorerst nicht.

An § 25 TDDDG ändert sich nichts. Verstöße können nach § 28 TDDDG mit bis zu 300.000 Euro geahndet werden; Bußgelder nach der DSGVO können daneben treten.

Der unbequeme Teil: weniger Dienste

Der sauberste Weg zu einem schlanken Banner ist, weniger einzubinden. Jedes Werkzeug auf der Seite muss sich die Frage gefallen lassen, was es einbringt.

  • Schriften gehören auf den eigenen Server. Das ist schneller und erledigt das Thema ganz — ein Landgericht hat die Einbindung von Google Fonts über fremde Server 2022 als Datenschutzverstoß gewertet.
  • Karten lassen sich als Bild mit Link einbinden statt als eingebettete Karte.
  • Videos über eine Vorschau mit Zwei-Klick-Lösung.
  • Statistik — es gibt Lösungen, die ohne Cookies und ohne personenbezogene Daten auskommen. Ob sie im Einzelfall einwilligungsfrei betrieben werden dürfen, ist zu prüfen.

Unsere eigene Seite kommt für sich genommen ohne Cookies aus; das Banner hier fragt nur nach zwei Diensten, und ohne Ihren Schalter lädt keiner davon.

Was wir nicht leisten können

Das hier ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob Ihre konkrete Konstellation einwilligungsfrei ist, entscheidet im Zweifel ein Anwalt oder Ihre Aufsichtsbehörde — und die Antwort hängt an Details, die man sehen muss.

Was wir leisten: Wir sehen uns an, was Ihre Seite tatsächlich lädt, und sorgen dafür, dass vor dem Klick nichts davon passiert.

Kurz beantwortet

Häufige Rückfragen.

Nur, wenn Ihre Seite etwas lädt, das einwilligungspflichtig ist. Eine Seite ohne Statistik, ohne eingebettete Inhalte und ohne fremde Schriften braucht keines — das ist seltener geworden, aber möglich.
Für den normalen Zugang zu einer Unternehmensseite nicht. Modelle mit Bezahlalternative werden bei Medienangeboten diskutiert und sind rechtlich umstritten; für einen Handwerksbetrieb oder Shop ist das kein Weg.
Es hilft bei der Verwaltung der Einwilligungen, aber es verhindert nicht, dass Skripte zu früh laden. Diese Verdrahtung muss trotzdem jemand prüfen.
Vorerst nichts Zwingendes. Sie ist seit 1. April 2025 in Kraft und schafft anerkannte Einwilligungsdienste; die Nutzung ist für Websitebetreiber freiwillig.
Browser im privaten Fenster öffnen, Entwicklerwerkzeuge, Reiter „Netzwerk", Seite laden und vor jedem Klick ansehen, welche fremden Adressen schon angefragt wurden. Was dort steht, ist Ihr tatsächlicher Zustand.
Quellen

Woher die Angaben stammen.

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Bei Themen mit Fristen prüfen wir die Angaben regelmäßig nach — ein veralteter Ratgeber ist schlimmer als keiner.

Wenn Sie nicht weiterkommen

Wir sehen es uns an.

Kurze Frage oder ganzes Vorhaben — das Erstgespräch kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

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